Rhizopon-Produkte mit dem Wirkstoff Indolylbuttersäure werden für die vegetative Vermehrung von Zierpflanzen verwendet.
Der Züchter setzt es dem Steckling zu, um Qualität und Quantität der Wurzelbildung zu verbessern.
Anwendung
Die Stecklinge werden in das gebrauchsfertige, unverdünnte Pulver gedippt. Jedes Pulver hat eine feste Konzentration.
Die Eigenschaften der Formulierung sorgen dafür, dass der Wirkstoff an den Stecklingen haften bleibt.
Durch Dippen der Unterseite des Stecklings in das Pulver, gelangt die Indolylbuttersäure direkt an der Stelle, wo sie für die Wurzelbildung benötigt wird.
- Dippen Sie dazu die Basis der Stecklinge 1 bis 1,5 cm tief in das Pulver.
- Klopfen Sie das überschüssige Pulver ab und platzieren Sie die Stecklinge in das Steckmedium.
- Welches Pulver für Ihre Pflanze am besten geeignet ist, können Sie der Stecklingstabelle auf www.rhizopon.com entnehmen.
Sicherheitsdatenblatt
Handelsbezeichnung - Chryzotop Grün 0,25%
Zulassungsnummer - 008794-00
Zulassungsinhaber - Rhizopon BV
Weitere Vertriebsfirmen - Rhizopon BV
Zulassungsende - 31.05.22
Wirkungsbereich .- Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt - 2,49 g/kg 4-(Indol-3-yl) Buttersäure
Formulierung - Sonstiges Pulver
Signalwort (GHS) -
Gefahrenpiktogramme (GHS) -
Gefahrenhinweise (GHS) - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS) -
Kennzeichnung nach PflSchMV - SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Auflagen
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN000: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.